Müller & Billhardt Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Steuerhinterziehung


Sie werden einer Steuerhinterziehung bezichtigt oder befürchten, eine solche begangen zu haben?


  • Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten einer strafbefreienden
    Selbstanzeige oder einer bis zum 31.03.2005 befristeten
    Abgabe einer strafbefreienden Erklärung nach dem "Strafbefreiungserklärungsgesetz".
     
  • Wir vertreten Sie gegenüber den Finanzbehörden.
     
      Wichtige Termine
    10.02.2010
    Umsatzsteuer (mtl.)
    10.02.2010
    Lohn- u. Kirchenlohnsteuer,
    Soli.-Zuschlag (mtl.)
    15.02.2010
    Gewerbesteuer
    15.02.2010
    Grundsteuer
    25.02.2010
    Sozialversicherungsbeitr.

      Basiszinssatz
    nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Be-
    rechnung von Verzugs-
    zinsen
    seit 01.01.2010: 0,12 %

      Verzugszinssatz
    ab 1.1.2002 (§ 288 BGB)
    Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
    Basiszinssatz + 5 %

    Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
    Basiszinssatz + 8 %