Müller & Billhardt Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Mandanteninformationen Februar 2010

Müller & Billhardt stellt an dieser Stelle die folgenden Informationen über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht zur Verfügung.
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Der Inhalt dieser Informationen stellt keine Beratung (juristischer oder anderer Art) dar und sollte auch nicht als solche verwendet werden. Wir übernehmen keine Haftung für Handlungen, die auf der Grundlage dieses Informationsmaterials unternommen werden, ohne dass eine individuelle Beratung durch uns erfolgt ist.
 
  Wichtige Termine
10.02.2010
Umsatzsteuer (mtl.)
10.02.2010
Lohn- u. Kirchenlohnsteuer,
Soli.-Zuschlag (mtl.)
15.02.2010
Gewerbesteuer
15.02.2010
Grundsteuer
25.02.2010
Sozialversicherungsbeitr.

  Basiszinssatz
nach § 247 Abs. 1 BGB maßgeblich für die Be-
rechnung von Verzugs-
zinsen
seit 01.01.2010: 0,12 %

  Verzugszinssatz
ab 1.1.2002 (§ 288 BGB)
Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern:
Basiszinssatz + 5 %

Rechtsgeschäfte mit Nichtverbrauchern:
Basiszinssatz + 8 %